Nach über zweijähriger intensiver Vorbereitung haben Kasachstan, Turkmenistan und Usbekistan am 28. Januar 2022 ihre Unterlagen zur Nominierung der „Winterkalten Wüsten von Turan“ als UNESCO Weltnaturerbestätte bei der UNESCO in Paris eingereicht.
Die transnationale Nominierung umfasst insgesamt 15 Komponenten aus sieben Wüstenschutzgebieten der drei Länder. Im Rahmen eines Memorandum of Understanding, das Teil der Nominierung ist, vereinbarten die Staaten länderübergreifende Mechanismen zum Management und zum Schutz der nominierten Stätte, die insgesamt eine Fläche von ca. 3,4 Millionen Hektar aufweist.
Der außergewöhnliche universelle Wert der winterkalten Wüsten von Turan wird durch die bedeutenden sich im Gang befindlichen ökologischen und biologischen Prozesse in den winterkalten Wüsten sowie ihre Bedeutung als Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten begründet.
Der Nominierungsprozess wurde vom CADI Projekt wissenschaftlich und organisatorisch unterstützt. Den Grundstein für das gemeinsame Vorgehen bildete ein CADI Workshop auf der Ostseeinsel Vilm im Januar 2020. Zum Abschluss bekundeten die 25 Vertreter der drei Staaten in der Vilm-Deklaration ihren Willen zur gemeinsamen Vorbereitung der transnationalen Nominierung.
Fristgerecht ein Jahr vor der Einreichung der Nominierungsunterlagen hatten bereits im Januar 2021 Kasachstan, Turkmenistan und Usbekistan ihre nationalen Vorschlagslisten („tentative list“) um die Stätte „Winterkalte Wüsten von Turan“ erweitert.
Die winterkalten Wüsten Zentralasiens sind bisher nicht in der Welterbeliste der UNESCO berücksichtigt. Dass sie das Potential dazu haben, betont eine aktuelle Studie der IUCN.
Artikel im Regierungsportal Turkmenistans über die UNESCO-Nominierung (04.02.2022)
Artikel in der DAZ-Asia zur Einreichung der Nominierungsunterlagen (31.01.2022)
Teilnehmerliste des Internationalen Vilm-Workshops (Januar 2020)